Bei der erneuten Bundestagswahl am 11. Februar platziert die AfD einen Gefängnisinsassen auf ihrer Liste. Birgit Malsack-Winkemann, die bereits von 2017 bis 2021 für die Partei im Bundestag tätig war, wurde im Dezember 2022 verhaftet, weil sie neben ihrer politischen Tätigkeit einen bewaffneten Überfall auf den Bundestag und eine Entführung des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) geplant haben soll.
Laut der „Bild“ soll Malsack-Winkemann während ihrer Amtszeit im Bundestag als Informant für Anhänger der Reichsbürgerbewegung gedient haben. Nun besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sie trotz ihrer Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg in den Bundestag gewählt wird.
AfD kann Malsack-Winkemann nicht durch anderen Kandidaten austauschen
Die Tatsache, dass Malsack-Winkemann formal weiterhin wählbar ist, hängt von den Vorgaben des Bundeswahlrechts und des Bundesverfassungsgerichts ab, so die „Frankfurter Rundschau“. Demnach müssen bei der erneuten Wahl die gleichen Kandidatenvorschläge wie im Jahr 2021 erneut antreten.
Frau Malsack-Winkemann ist sogar dazu berechtigt, sich aus dem Gefängnis heraus per Briefwahl selbst zu wählen.